Die wichtigsten Fragen zu „Aviärer Influenza“

  • Aviäre Influenza (von lateinisch avis, Vogel), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza-A-Viren bei Vögeln. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel.
  • Im Kölner Zoo verstarben zwei Wildputen. Wie üblich wurden die Tiere zur Klärung der Todesursache in ein Veterinäruntersuchungsamt geschickt. Der Befund ist, dass die beiden Vögel positiv auf aviäre Influenza getestet wurden.
  • Das Virus kann über den direkten Kontakt von Vogel zu Vogel übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich.
  • Es galt zunächst eine Ausbreitung zu verhindern. Insofern trat der entsprechende Notfallplan des Kölner Zoos unmittelbar in Kraft, den unser Team (Zooveterinärinnen, der zuständige Kurator und die zuständigen Zootierpfleger) vorbildlich und in enger Absprache und hervorragender Kooperation mit dem zuständigen Veterinäramt der Stadt Köln umgesetzt haben. Alle Vögel im Kölner Zoo wurden aufgestallt.
  • Die verschiedenen Bereiche, in denen die Tiere untergebracht wurden sind in verschiedenen Bezirke aufgeteilt und werden nur von bestimmten Tierpflegern betreut, um eine mögliche Verbreitung zu vermeiden. Darüber hinaus werden angemessene Desinfektions- und Hygienemaßnahmen umgesetzt.
  • Gestern verstarben drei weitere Vögel (Enten), die sich auf derselben Anlage befanden. Es wurden weitere Proben entnommen und zur Untersuchung weitergeleitet. Die Ergebnisse stehen noch offen.
  • Enten- und Hühnervögel gelten als besonders empfänglich für das Virus. Am 31.12.2023 waren es 1.510 Vögel aus 279 Arten, davon über 650 Enten- und Hühnervögel.
  • Andere Tiere oder Menschen sind nicht gefährdet. Lt. Robert-Koch-Institut ist das Risiko für Menschen selbst bei engem Kontakt mit Vögeln als sehr gering einzuschätzen.
  • Der finanzielle Verlust hält sich in Grenzen, da zwischen Rosenmontag und Aschermittwoch nicht viele Gäste zu erwarten waren.
  • Abhängig von dem Ergebnis der Proben ist auch, wann der Kölner Zoo wieder öffnen darf. Das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Der Kölner Zoo ist, wie alle Halter daran gebunden den Auflagen der entsprechenden Behörden Folge zu leisten. Hierzu kann auch das Töten von Tieren gehören.

„Mein Dank gilt insbesondere dem Team des Kölner Zoos, das die Vögel besonnen und fachmännisch in kürzester Zeit aufgestallt hat und damit auch schützt, sowie dem zuständigen Veterinäramt für die hervorragende Kooperation“ sagt Prof. Theo B. Pagel, der Direktor des Kölner Zoos.

 

 

 

 

 

 

 

 

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