Kölner Zoo nur noch 10./11.4. geöffnet - ab Montag, 12.4., ist der Zoo auf behördliche Anordnung geschlossen: Besuch ist mit Nachweis eines negativen Corona-Tests nur noch an diesem Wochenende möglich

Der Kölner Zoo muss auf behördliche Anweisung ab Montag, 12. April 2021, schließen. Für den Zoobesuch gelten bis dahin die bereits bestehenden behördlichen Regelungen.

Auf einen Blick:

  • Besuch möglich, wenn zusätzlich zu einem onlinereservierten Zutritt auch der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorliegt.
  • Dieser Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Der Nachweis muss in Form eines Zertifikats dem Einlasspersonal einmalig vorgezeigt werden. Selbsttests, ob vor Ort oder Zuhause durchgeführt, gelten nicht als Nachweis.
  • Das Zertifikat muss personengebunden und auf denselben Namen ausgestellt sein, auf den die Reservierung für den Zooeintritt läuft.
  • Akzeptiert werden alle offiziellen Corona-Tests mit Zertifikat.
  • Eine Übersicht mit Teststationen, die auch kostenlose Tests anbieten, sowie weitere behördliche Informationen zum Thema Tests hier: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/beauftragte-teststellen-koeln
  • Kinder ab 7Jahre benötigen ein Negativ-Test-Zertifikat. Kinder bis einschl. 6 Jahre benötigen dies nicht.
  • Es gelten zusätzlich weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
  • Getätigte Reservierungen bestehen auch weiterhin - ab Montag muss leider zusätzlich auch ein Zertifikat über einen negativen Corona-Test vorgezeigt werden. Vorab gekaufte Tageskarten & Gutescheine sind mind. 3 Jahre ab Kaufdatum einlösbar.

Am Zoo ist im nahegelegenen Zoo-Event (gegenüber Haupteingang Flora) ein Corona-Testzentrum geöffnet. Dort kann in Verbindung mit einem gültigen Zoo-Ticket ein bis auf weiteres kostenloser Corona-Schnelltest nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.

Termin-Buchung und Antworten auf wichtige Fragen dazu unter https://corona-status-online.de/standorte/zoo.html

Wir bitten die Umstände, die mit dieser neuen Vorgabe im Rahmen der aktualisierten Corona-Schutzverordnung verbunden sind, zu entschuldigen.

 

 

 
 

 

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