Wozu berechtigt die Jahreskarte? Die Jahreskarte berechtigt, den Kölner Zoo während der regulären Öffnungszeiten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gemäß unserer Zoo-Ordnung besuchen zu können.

Ist die Jahreskarte übertragbar? Nein, sie ist ausschließlich an die auf ihr ausgewiesene Person gebunden. Die Jahreskarte darf nur von der auf der Karte namentlich erwähnten und auf dem Bild dargestellten Person genutzt werden. Missbrauch ist strafbar. Der Karteninhaber ist verpflichtet, bei jeder Nutzung den Ausweis einem Mitarbeiter des Kölner Zoos oder dem von diesem eingesetzten Kontrollpersonal zur visuellen Kontrolle des Fotos auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Kopie der Karte (analog oder digital) ist nicht zulässig. 

Gilt die Jahreskarte auch für Sonderveranstaltungen wie beispielsweise das China Light-Festival? Der Jahreskarten-Ausweis gilt nicht bei außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführten Sonderveranstaltungen wie zum Beispiel dem China Light-Festival, der Langen Nacht im Aquarium oder den Halloween-Veranstaltungen im Zoo.

Erhalten Jahreskarten-Inhaber Rabatte für Sonderveranstaltungen? Ja, in der Regel erhalten Jahreskarteninhaber einen Preisnachlass auf das Ticket für Sonderveranstaltungen. Bitte lesen Sie dazu die Informationen zu den jeweiligen Sonderveranstaltungen auf dieser Homepage.   

Was mache ich, wenn meine Jahreskarte abhandengekommen ist? Die Kollegen an den Kassen 5 und 6 an unserem Haupteingang stellen gern eine neue Jahreskarte aus. Wir bitten um Verständnis, dass wir dafür eine Aufwandsgebühr in Höhe von 5 Euro erheben müssen.

Ein bestimmter Bereich/bestimmte Bereiche im Zoo ist/sind gesperrt. Habe ich nun Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten für mein Ticket? Mit Rücksicht auf unsere Tiere (u. U. auch Tiergeburten) und aus sonstigen wichtigen Gründen wie z. B. Wetterbedingungen, notwendigen Wartungs- und Bauarbeiten usw. kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen wie bspw. der  Sperrung von Wegen und/oder Tierhäusern kommen. Dies geschieht ausschließlich zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit unserer Tiere. Wir versuchen, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. In einem solchen Fall kann keine Rückerstattung/Tausch des gesamten oder eines anteiligen Eintrittspreises erfolgen. Insofern ist mit dem Erwerb von Eintrittskarten aller Art wie bspw. Tages- und Jahreskarten, Gutscheinen, Aktionstickets u. a. kein Anspruch auf bestimmte Leistungen wie zum Beispiel die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoo verbunden.

Kann mir die Jahreskarte entzogen werden? Bei Verstößen, z.B. gegen die in unserer Zooordnung genannten Besuchsbestimmungen, wird der Jahreskarten-Ausweis ohne Anspruch auf Kompensation eingezogen. Die Zooordnung finden Sie hier:

Was macht der Kölner Zoo mit den auf der Jahreskarte angegeben Daten?

Zur Leistungserbringung im Rahmen Ihrer Jahreskarteninhaberschaft bei der AG Zoologischer Garten Köln benötigen und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dies sind Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Foto, Tel-Nr. und E-Mail Adresse des jeweiligen Karteninhabers. Bei SEPA-Abo-Jahreskarten sind dies zusätzlich die Bankverbindung und der Vor- und Nachname des/r Kontoinhabers/in.

Diese Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden (Leistungserbringung im Zusammenhang mit Ihrer Jahreskarte – Zahlungsabwicklung, Zutrittsberechtigung, Laufzeit, Stammdatenverwaltung etc.). Dies geschieht auf Grundlage der Besucherordnung und unserer AGBs in ihrer aktuell gültigen Fassung (welche Sie jederzeit unter www.koelnerzoo.de und an den Kassen einsehen können).

Auf Ihre Rechte (gem. Art. 15-21 der DSGVO) zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. Beim Auskunfts- und Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG, i.V.m. §§ 10, 12 DSG NRW.

Bei Wunsch auf unverzüglicher Löschung Ihrer Daten oder sofortigem Widerspruch gegen die Speicherung der Daten innerhalb der Laufzeit Ihrer Jahreskarte kann die Leistung im Rahmen der Jahreskarteninhaberschaft (Zutritt zum Zoo, etc.) durch die AG Zoologischer Garten Köln nicht mehr erbracht werden. Nach Ablauf der Laufzeit der Jahreskarte werden die Daten gelöscht, sofern sie nicht nach den entsprechenden handels- und steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Die Löschung findet in diesem Fall nach letzteren Vorgaben statt.

Verantwortliche Stelle:

AG Zoologischer Garten Köln
Riehler Str. 173, 50735 Köln
Tel.: 0221-7785-100
Dit e-mailadres wordt beveiligd tegen spambots. JavaScript dient ingeschakeld te zijn om het te bekijken.

Was muss ich tun, um eine ermäßigte Jahreskarte zu erhalten? Ermäßigte Jahreskarten werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises verkauft (bspw. „Schwerbehinderte“, „KölnPass“, „Erwachsene ab 63 Jahren“ etc.). Die jeweiligen Voraussetzungen, um eine Ermäßigung zu erhalten, ergeben sich aus den aktuell geltenden und an den Kassen aushängenden Preislisten. Eine Verlängerung dieser Karten ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu dem die Berechtigungsvoraussetzungen vorliegen. Der jeweilige Inhaber einer solchen Karte hat der AG Zoologischer Garten Köln den Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen. Die Karte verliert danach ihre Gültigkeit mit dem auf ihr ausgewiesenen Ablaufdatum, das auf den Wegfall der Berechtigung folgt.

Erhalte ich mit der Jahreskarte Ermäßigungen in anderen Zoos?

Jeder Jahreskarten-Ausweis berechtigt derzeit zum ermäßigten Eintritt in die „NRW-Partnerzoos“, ohne dass der Kölner Zoo hierfür eine Haftung oder eine Gewähr für eine oder eine bestimmte Art der Ermäßigung übernimmt. Es gelten die in den „NRW-Partnerzoos“ jeweils ausgewiesenen Vergünstigungen.

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